Die Mofa-Klasse umfasst Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von maximal 50 ccm haben. Um einen Mofa-Führerschein zu erwerben, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung ablegen.
Die AM-Klasse berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h und der Hubraum ist auf 50 ccm begrenzt. Der Führerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.
Die A1-Klasse umfasst Leichtkrafträder mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS und einem Hubraum von maximal 125 ccm. Der Führerschein kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Die praktische Prüfung beinhaltet eine Fahrt auf einer Verkehrsstraße.
Die A2-Klasse berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Der Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Die A offen-Klasse umfasst alle Motorräder und Krafträder mit einer unbegrenzten Motorleistung. Um diesen Führerschein zu erwerben, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein oder eine Vorbesitzzeit von zwei Jahren für die Klasse A2 nachweisen können. Eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Die B-Klasse berechtigt zum Fahren von PKW und leichten LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Der Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Die BE-Klasse berechtigt zum Fahren von PKW mit Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten. Der Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Eine praktische Prüfung ist erforderlich.
Die B96-Klasse berechtigt zum Fahren von PKW mit Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Der Führerschein kann ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Die B196-Klasse berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 125 ccm und einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h. Um diesen Führerschein zu erwerben, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und einen B-Führerschein besitzen. Eine praktische Prüfung ist erforderlich.
Die B197-Klasse berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Um diesen Führerschein zu erwerben, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und einen B-Führerschein besitzen. Eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Die C-Klasse berechtigt zum Fahren von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Der Führerschein kann ab einem Alter von 21 Jahren erworben werden. Eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Die CE-Klasse berechtigt zum Fahren von LKW mit Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten. Der Führerschein kann ab einem Alter von 21 Jahren erworben werden. Eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
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